Ich habe zwei erkrankte Kollegen die bei der vereinfachten Wahl der SBV Wahl nicht teilnehmen können. Kann ich eine Briefwahl anbieten? 1 Wahlversammlung Erkrankung bedeutet nicht generell und nicht zwingend, dass . Teilnahme an „Wahlversammlung“ von vornherein ausgeschlossen wäre. Soweit Arzt keine Bedenken hat, wäre . auch Teilnahme Erkrankter in aller Regel möglich. 2 Video- und Telefonkonferenz Generelle Briefwahl ginge nur dann im vereinfachten Wahlverfahren, falls Video- und Telefonkonferenz laut § 20 Abs. 5 SchwbVWO mit nachgelagerter Briefwahl. Näheres ab Folie 36 und acht FAQ. Gruß Jada Wasi Statistik: Verfasst von jada.wasi — Dienstag 29. September 2026, 19:00
BIH - Forum Forum
www.bih.de/integrationsaemter/forum ↗phpBB-Forum auf Deutsch.
- Diskussionen pro Tag
- 1
- Eingesammelte Diskussionen
- 25
- Beiträge pro Tag
- 2
- Rubriken
- 0
- Beobachtete Quellen
- 1
- Software
- phpBB
Neueste Diskussionen
Alle 4 Stunden aus dem öffentlichen Feed des Forums eingesammelt. Wiedergegeben werden nur Titel, Link und der Anfang der Nachricht; jeder Link führt zur Quelle zurück.
Hallo Zusammen, ich habe zwei erkrankte Kollegen die bei der vereinfachten Wahl der SBV Wahl nicht teilnehmen können. Kann ich eine Briefwahl anbieten? Wie genau läuft dann das Prozedere ab? Das was ich gelesen habe ist für mich nicht eindeutig. Statistik: Verfasst von Babetti — Dienstag 29. September 2026, 17:12
Kann ich auf einem Blatt Vorder- und Rückseite bedrucken oder sind zwei Blätter nötig? Nein, es sind keine zwei Blätter nötig bei förml. Wahlen gemäß der Wahlordnung SchwbVWO: Ich würde den Stimmzettel (FOW_15) für förmliche Wahl unbedingt auf einem Blatt drucken, also z.B. Vorder- und Rückseite. Sonst passt es ja textlich nicht zusammen mit dem Merkblatt FOW_16 für Briefwahl, bei dem von „den Stimmzettel“ (=Einzahl) die Rede ist. Das spart Aufwand sowie Papier und reduziert u.U. Porto für Briefwahl. Wenn es nur wenige Bewerber geben sollte und daher der Text locker auf eine Seite passt, so könnten die zwei Teile des Stimmzettels (natürlich) auch auf eine Seite gedruckt werden. Viel Erfolg! Jada Wasi Statistik: Verfasst von jada.wasi — Freitag 25. September 2026, 16:40
Der Stimmzettel hier im Download Center ( https://www.bih.de/integrationsaemter/s ... are/#c5036 FOW 15) hat 2 Seiten. Die erste für die Vertrauensperson, die 2te Seite für die Stellvertretung. Kann ich auf einem Blatt Vorder- und Rückseite bedrucken oder sind zwei Blätter nötig? Danke vorab Statistik: Verfasst von gray_coyote — Freitag 25. September 2026, 12:55
Nein! Da wurde offenbar gepatzt in der Tabelle der BIH-Wahlbroschüre auf Seite 48. Dieser Haken muss weg lt. ständ. Rechtsprechung, wonach keinerlei Wahlrecht. Viele Grüße Annette Statistik: Verfasst von annette.rosenberg — Donnerstag 24. September 2026, 15:20
In der Broschüre zur SB-Wahl ist auf Seite 48 beim aktiven Wahlrecht bei unwiderruflicher Freistellung ein Haken. Schaue ich mir das in der Tabellarischen Übersicht an gibt es dort kein aktives Wahlrecht. https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... pdf-ua.pdf Meine Frage: Gibt es ein aktives Wahlrecht bei unwiderruflicher Freistellung? Liebe Grüße Lisa aus Bonn Statistik: Verfasst von Lisa_Bo — Donnerstag 24. September 2026, 11:44
Wenn die Inklusionsvereinbarung erst vor etwa drei Monaten abgeschlossen wurde und dort § 616 BGB ausdrücklich einbezogen wurde, bietet es sich an, zunächst den gewünschten friedlichen Weg zu gehen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Eine Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX ist ausdrücklich als verbindliche Vereinbarung vorgesehen und kann Regelungen zur Arbeitszeit und deren Durchführung enthalten. Die Regelungen einer Inklusionsvereinbarung müssen allerdings konkret sein, damit sie auch entsprechend Anwendung finden können. 616 BGB sieht grundsätzlich eine Vergütungsfortzahlung bei einer vorübergehenden, unverschuldeten persönlichen Verhinderung vor. Bei Arztterminen kommt es allerdings darauf an, ob der Termin tatsächlich während der Arbeitszeit erforderlich war bzw. sich nicht außerhalb der Arbeitszeit legen ließ. Schau einmal ganz genau in den Wortlaut eurer Inklusionsvereinbarung. Wenn dort nicht nur allgemein „§ 616 BGB gilt“ steht, sondern beispielsweise ausdrücklich geregelt ist, dass bestimmte Arzt-/Facharzttermine als Arbeitszeit behandelt werden, ist eure Position deutlich konkreter. Falls die Mitarbeiterin den Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit bekommen konnte, sollte das ebenfalls dokumentiert sein. Statistik: Verfasst von jeanette.raden — Donnerstag 24. September 2026, 06:49
Hallo an alle, vielleicht hat jemand von euch eine Idee. Die Inklusionsvereinbarung ist jetzt ca. 3 Monate alt und wurde schon mehrfach nicht beachtete oder auch nicht eingehalten. Bei der Vereinbarung wurde auch §616 BGB aktiviert. Einer Mitarbeiterin, mit Wert von 50, hatte vor 3 Wochen einen Facharzttermin während der Arbeitszeit. Die Zeit hierfür wurde ihr noch nicht gut geschrieben. Momentan bin ich noch friedlich eingestellt und möchte es auch friedlich lösen. Vielleicht hat jemand von euch einen Tipp? Danke schon mal im Voraus Statistik: Verfasst von Bladebaer — Mittwoch 23. September 2026, 12:54
Wieder so ein dreister Spammer mit illegalem Werbemüll. Bitte magenta_wombat löschen sowie dauerhaft sperren Kein Impressum! Statistik: Verfasst von annette.rosenberg — Dienstag 22. September 2026, 21:21
Völlig richtig: Ignoriert er aber Einsprüche oder schickt er Wahlvorschläge zurück, obwohl Wahlausschreiben schon ausgehängt und so die Wahl offiziell eingeleitet wurde laut BAG, wäre das illegale Wahlbehinderung. Ebenso o.g. KI- Chatbots wie Meta AI und Google KI. So zu Recht auch kürzlich Dr. Karpf. Gruß Jada Wasi Statistik: Verfasst von jada.wasi — Dienstag 22. September 2026, 19:50
Hallo, bei der Heranziehung von Stellvertretungen zu Aufgaben , die dann ggfs. ebenfalls in eine Vollfreistellung münden kann, ist zwingend die aus der Wahl resultierende Reihenfolge der Stellvertreter+innen zu beachten. Da ist der Wortlaut von § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX eindeutig: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __178.html Statistik: Verfasst von albarracin — Sonntag 20. September 2026, 10:59
Hallo, darf im öffentlichen Dienst die neu gewählte, freigestellte, Vertrauensperson seine freigestelle Stellvertretung aus dem Pool der gewählten Stellvertreter frei wählen? Oder ist zwingend immer die mit den meisten Stimmen gewählte Person die freigestellte Stellvertretung? Danke für die Antworten Statistik: Verfasst von gray_coyote — Sonntag 20. September 2026, 10:54
25 Diskussionen eingesammelt seit 14. September 2026. Dieses Forum nach Stichwort beobachten →