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Elektrik, Elektronik, Scheinwerfer, Blinker
LED Ersatzblinker mit "elastischer Verlängerung"

McFLing » 30.09.2026, 21:49 hat geschrieben: Entweder baust Du ein Lastunabhängiges Relais ein oder an jeden Blinker einen Widerstand . Klappt nicht! Habe ich versucht, mit Kellermann-Relais, eins von Koso und auch mit parallel-eingebauten Widerständen. Dann gehen beim Blinken immer beide Blinker an. Problem ist dass die CB nur eine Blinkkontrollleuchte hat und über die werden beide Blinker angesprochen. Das einzige was hilft, sind Dioden im Cluster. Und da habe ich mich nicht rangetraut und wieder auf "normale" Blinker umgerüstet. Statistik: Verfasst von Free-sky — 01.10.2026, 11:42

Elektrik, Elektronik, Scheinwerfer, Blinker
LED Ersatzblinker mit "elastischer Verlängerung"

Ich werfe an dieser Stelle mal die Frage ein - besteht in unserer Runde Interesse an "Gummiarmen" für LED - Blinker? Gruß Gunder Statistik: Verfasst von rednug — 01.10.2026, 09:57

Elektrik, Elektronik, Scheinwerfer, Blinker
LED Ersatzblinker mit "elastischer Verlängerung"

Und wenn Du ein Lastunabhängiges Relais verwendest, dann brauchst Du noch 2 Dioden im Kabelbaum zu Blinkerkontrollleuchte oder eine LED Blinkerkontrollleuchte bei der + und - wechseln können. Oder eben doch jeweils einen parallel geschalteten Lastwiderstand. Statistik: Verfasst von RainerK — 30.09.2026, 22:09

Elektrik, Elektronik, Scheinwerfer, Blinker
LED Ersatzblinker mit "elastischer Verlängerung"

Da bin ich aber mal gespannt. Ich habe wochenlang versucht LEDs an meine CB500 zu bauen und auch zum funktionieren zu bringen. Wie schließt du die an? Statistik: Verfasst von Free-sky — 30.09.2026, 20:42

Elektrik, Elektronik, Scheinwerfer, Blinker
LED Ersatzblinker mit "elastischer Verlängerung"

Danke für die schnelle Info - so in etwa ist auch mein bisheriger Wissensstand. Meine CB hat eine Vollverkleidung von FiveStars und sehr oft sind Koffer (H&B) montiert, so daß ich die Blinker schon etwas weiter auseinander montiert habe. Für vorn bin ich beim Überlegen betreffs Verkleidungsblinker und hinten halt auch die Arme wieder in elastischer Ausführung. Da habe ich paar Gedanken - muss jedoch erst noch nachfragen bzw recherchieren - was machbar und bezahlbar ist. Außerdem möchte ich bei einem Umbau auf LED doch gern auch gleich ne Möglichkeit als Warnblinkanlage irgendwie mit reinbringen. Wenn ich mehr weiß, dann melde ich mich wieder. Gruß Gunder Statistik: Verfasst von rednug — 30.09.2026, 20:26

Elektrik, Elektronik, Scheinwerfer, Blinker
LED Ersatzblinker mit "elastischer Verlängerung"

rednug » 30.09.2026, 18:39 hat geschrieben: Danke für eure Hinweise und Gedanken! Dabei stellt sich mir jetzt die Frage - gäbe es "Probleme", wenn ich einem geprüften Blinker in "Eigeninitiative" einen "elastischen" Arm verpasse? Gruß Gunder Ich denke nicht. Wie würdest Du denn elastischen Arm konstruieren? Ich bin nämlich auch grad dabei, auf LED umzurüsten. Wegen der Frage habe ich auch mal die schlaue KI gefragt und die sagt Folgendes: Grundsätzlich spricht aus Sicht der Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ) nichts gegen ein flexibles Gummistück – im Gegenteil: Viele Enduro-, Offroad- und Zubehörblinker werden ab Werk genau so gebaut, um Sturz- und Schlagschäden zu vermeiden. Damit es bei der Hauptuntersuchung (HU) oder bei einer Polizeikontrolle aber garantiert keinen Ärger gibt, musst du auf vier rechtliche Knackpunkte achten: 1. Prüfzeichen und Bauartveränderung (E-Nummer)Die E-Nummer gilt für das Gehäuse und die Optik: Solange das Gehäuse des Blinkers, das Glas und die Leuchtmitteleinheit unberührt bleiben, erlischt die Prüfnummer nicht. Keine starre Montage gefordert: Das Straßenverkehrsrecht (StVZO bzw. EG-Recht) schreibt nicht vor, dass ein Blinker starr montiert sein muss. Der Ausleger/Verlängerungsarm ist lediglich die mechanische Halterung. 2. Abstände einhalten (Wichtig durch die Verlängerung!)Durch das Einfügen von 1–2 cm Gummi pro Seite verändert sich die Position der Blinker. Achte darauf, dass die gesetzlichen Mindestabstände weiterhin passen:Nach EG-Recht (m

Elektrik, Elektronik, Scheinwerfer, Blinker
LED Ersatzblinker mit "elastischer Verlängerung"

Danke für eure Hinweise und Gedanken! Dabei stellt sich mir jetzt die Frage - gäbe es "Probleme", wenn ich einem geprüften Blinker in "Eigeninitiative" einen "elastischen" Arm verpasse? Gruß Gunder Statistik: Verfasst von rednug — 30.09.2026, 18:39

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Was du der Welt schon immer mal mitteilen wolltest:

Blackshadoo 93 » 29.09.2026, 23:17 hat geschrieben: Das ganze hat sich dann noch 2x verschoben. Beim dritten versuch seinerseits es weiter zu schieben habe ich ihm geschrieben das ich das nicht mehr hinnehmen werde, entweder wir einigen uns in 3 Tagen bis Sonntag (was für mich außschließlich die Zurückgabe des Kaufpreises war), oder ich bin Montag bei der Polizei. Dann gings recht schnell mit IBAN und einer sofort überweisung "Ich müsse ihm das Gerät nicht zurück bringen, er würde es dann eh entsorgen" Am Ende habe ich mich gefragt, wieso das dann so lange mit der einigung gebraucht hat Wahrscheinlich wollte der netter Unternehmer mir nicht entgegentreten.... Ich unterstelle hier mal den Versuch, durch lästiges Verzögern Deine Nerven derart abzunagen, dass Du schließlich aufgibst. Top, dass Du das nicht auf Dir sitzen lassen hast! Solche Praktiken nehmen nicht zuletzt auch deshalb Überhand, weil kaum jemand Zeit und Lust hat, sowas ewig hinterherzulaufen. Und der Geldverlust, -> Naja, vielen geht es scheinbar noch immer viel zu gut, sodass die paar Kröten dann den Aufwand nicht mehr Wert sind. allerdings hat der "Verkäufer" jetzt trotzdem Gewinn aus der Sache gezogen: Er muss sich immerhin nicht mehr um die Entsorgung kümmern... Statistik: Verfasst von KarlMeiDrobbe — 30.09.2026, 10:59

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Was du der Welt schon immer mal mitteilen wolltest:

Ein Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber Privatkäufern nicht ausschließen, sondern nur (bei Gebrauchtware) verkürzen auf ein Jahr. Macht er das nicht oder versucht unzulässig, die Frist zu verkürzen, bleibt es bei zwei Jahren. Er müsste ansonsten das Gerät ausdrücklich als defekt verkaufen. Die Polizei ist da allerdings nicht Dein Ansprechpartner, da die Auseinandersetzung Zivilrecht ist und auch keine Klimatechniker dort arbeiten. Sollte so etwas also passieren, wäre der Weg Anwalt, Gericht, Gutachter mit entsprechender Verauslagung der Kosten. Sinnvollerweise sollte man das Gerät dann vielleicht so lange beim Händler laufen lassen, bis man überzeugt ist, dass alles funktioniert, und es ansonsten gar nicht erst kaufen -so für's nächste Mal. Statistik: Verfasst von Flyingbrick — 30.09.2026, 10:36

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