Eine richtig interessante Entscheidung des OGH für einen weit verbreiteten KV, wenn es um die Frage geht "wieviele Zuschläge dürfen es denn sein"? Premium-Artikel: https://www.wikutraining.at/blog/1688
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Eine richtig interessante Entscheidung des OGH für einen weit verbreiteten KV, wenn es um die Frage geht "wieviele Zuschläge dürfen es denn sein"? Premium-Artikel: https://www.wikutraining.at/blog/1688
Sehr geehrter Herr Kurzböck, darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden? Er würde wie folgt entlohnt werden: - Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.) - Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt. Herzliche Grüße!
Sehr geehrter Herr Kurzböck, darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden? Er würde wie folgt entlohnt werden: - Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.) - Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt. Herzliche Grüße!
Sehr geehrter Herr Kurzböck, darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden? Er würde wie folgt entlohnt werden: - Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.) - Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt. Herzliche Grüße!
Am 16.9.2026 findet von 9 bis 11 Uhr wieder unser beliebtes Kompakt-Webinar statt, in welchem die Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung , die sich seit dem letzten Jour fixe-Termin (Juni 2026) ereignet haben, besprochen werden. Sie erhalten auch den letzten Stand der "Neuerungen-Schulungsunterlage 2026/2027" (Stand: 1.9.2026) sowie die Folienpräsentation, jeweils in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ihr Teilnahmebeitrag: € 156,00 (inklusive USt). Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. Achtung: Wer zu diesem Termin nicht kann, freut sich eventuell über die zweite Terminoption (Jour fixe Personalverrechnung für dahoam - auf d'Nocht"): 22.9.2026 von 18:30 bis 20:30 Uhr. https://www.wikutraining.at/blog/1682
Am 16.9.2026 findet von 9 bis 11 Uhr wieder unser beliebtes Kompakt-Webinar statt, in welchem die Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung , die sich seit dem letzten Jour fixe-Termin (Juni 2026) ereignet haben, besprochen werden. Sie erhalten auch den letzten Stand der "Neuerungen-Schulungsunterlage 2026/2027" (Stand: 1.9.2026) sowie die Folienpräsentation, jeweils in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ihr Teilnahmebeitrag: € 156,00 (inklusive USt). Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. Achtung: Wer zu diesem Termin nicht kann, freut sich eventuell über die zweite Terminoption (Jour fixe Personalverrechnung für dahoam - auf d'Nocht"): 22.9.2026 von 18:30 bis 20:30 Uhr. https://www.wikutraining.at/blog/1682
Am 16.9.2026 findet von 9 bis 11 Uhr wieder unser beliebtes Kompakt-Webinar statt, in welchem die Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung , die sich seit dem letzten Jour fixe-Termin (Juni 2026) ereignet haben, besprochen werden. Sie erhalten auch den letzten Stand der "Neuerungen-Schulungsunterlage 2026/2027" (Stand: 1.9.2026) sowie die Folienpräsentation, jeweils in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ihr Teilnahmebeitrag: € 156,00 (inklusive USt). Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. Achtung: Wer zu diesem Termin nicht kann, freut sich eventuell über die zweite Terminoption (Jour fixe Personalverrechnung für dahoam - auf d'Nocht"): 22.9.2026 von 18:30 bis 20:30 Uhr. https://www.wikutraining.at/blog/1682
Sachverhalt: Es besteht keine Verpflichtung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, für den Fall seines plötzlichen Ablebens Vorsorge zu treffen. Der Alleingesellschafter und handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH verstarb unterwartet nach einem etwa einmonatigen Spitalsaufenthalt, bei dem er in ein Koma versetzt worden war. Die einzige Arbeitnehmerin arbeitete noch ungefähr zwei Monate weiter, ehe sie aufgrund der ausbleibenden Gehaltszahlungen ihren vorzeitigen Austritt erklärte, im Zuge dessen sie auch eine Kündigungsentschädigung forderte. Während dieser Zeit war für die GmbH kein Geschäftsführer bestellt und auch die Verlassenschaft war unvertreten. Der Fall landete vor dem OGH. So entschied der OGH: Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Premium-Beitrag: https://www.wikutraining.at/blog/1681
Sachverhalt: Es besteht keine Verpflichtung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, für den Fall seines plötzlichen Ablebens Vorsorge zu treffen. Der Alleingesellschafter und handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH verstarb unterwartet nach einem etwa einmonatigen Spitalsaufenthalt, bei dem er in ein Koma versetzt worden war. Die einzige Arbeitnehmerin arbeitete noch ungefähr zwei Monate weiter, ehe sie aufgrund der ausbleibenden Gehaltszahlungen ihren vorzeitigen Austritt erklärte, im Zuge dessen sie auch eine Kündigungsentschädigung forderte. Während dieser Zeit war für die GmbH kein Geschäftsführer bestellt und auch die Verlassenschaft war unvertreten. Der Fall landete vor dem OGH. So entschied der OGH: Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Premium-Beitrag: https://www.wikutraining.at/blog/1681
Sachverhalt: Es besteht keine Verpflichtung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, für den Fall seines plötzlichen Ablebens Vorsorge zu treffen. Der Alleingesellschafter und handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH verstarb unterwartet nach einem etwa einmonatigen Spitalsaufenthalt, bei dem er in ein Koma versetzt worden war. Die einzige Arbeitnehmerin arbeitete noch ungefähr zwei Monate weiter, ehe sie aufgrund der ausbleibenden Gehaltszahlungen ihren vorzeitigen Austritt erklärte, im Zuge dessen sie auch eine Kündigungsentschädigung forderte. Während dieser Zeit war für die GmbH kein Geschäftsführer bestellt und auch die Verlassenschaft war unvertreten. Der Fall landete vor dem OGH. So entschied der OGH: Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Premium-Beitrag: https://www.wikutraining.at/blog/1681
Artikel ist frei zugänglich: https://www.wikutraining.at/blog/1680
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