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Tauschtage TVÖD 2027

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die mind. 5/12 der Jahressonderzahlung erhalten. Heißt, wenn am 01.09.2026 ein Mitarbeiter beginnt, hat er für 2027 Anspruch auf 3 Tauschtage. Diese werden aber mit der Sonderzahlung 11/26 verrechnet. In 2026 hat er aber nur Anspruch auf 4/12 Sonderzahlung. Oder einfacher: Am 01.12.2026 beginn der Tätigkeit- Anspruch auf 3 Tauschtage in 2027 - Verrechnung mit Sonderzahlung in 11/26 aber nicht möglich- Wie wird es dann verrechnet?

Rufbereitschaft

Der Kollege fängt mit seiner Rufbereitschaft am Montag Morgen um 7:00 Uhr an, hat dann von 7:00 bis 16:00 Uhr normalen Dienst (abzüglich 30 min Mittag). Die Rufbereitschaft dauert bis zum darauffolgenden Montag 7:00 Uhr. Angenommen der Kollege hat in dieser Woche keinen Einsatz, bekommt also nur die Vergütung der Rufbereitschaft ohne Einsatz. Von wann bis wann bekommt er die Vergütung bezahlt? Bei uns im Betrieb bekommen die Kollegen mit Rufbereitschaft nur bis Sonntag 23:59 Uhr bezahlt, die restlichen 7 Stunden stehen nicht mit auf der Abrechnung. Unser Betrieb ist erst kürzlich vom TvöD in den TVV gewechselt und ich weiß, dass im TvöD stündlich abgerechnet wird und im TVV täglich, so dass die restlichen 7 Stunden am Montag von 0:00 bis 7:00 Uhr nach Ansicht der Kollegen nicht vergütet werden. Ist es richtig, dass die 7 Stunden am Tag des Beginns der Rufbereitschaft, also von 0:00 Uhr bis 7:00 dafür vergütet werden?

Abmahnung

Ich habe einen Konflikt mit der Geschäftsleitung, ich bin Angestellte im Gericht. Zum einen habe ich eine Abmahnung wegen einer einmaligen Handynutzung erhalten, obwohl zu dem Zeitpunkt ein mündliches Verbot vorlag. Diesen Fehler räume ich ein. Jedoch teilte ich mit, dass es sich um einen einmaligen Verstoß handelte, dies wurde mir als unwahrheitsgemäße Aussage unterstellt. In der Personalakte steht dazu ein Vermerk, dass aufgefallen sei, ich wäre weniger am Mobiltelefon, falls ich am Mobiltelefon gewesen wäre, konnte aber nicht festgestellt werden ob es sich um die Pausenzeit handele. Zum anderen wurden mir zwei Unwahrheiten zur Last gelegt in einem weiteren Gespräch am 28.09. bei dem ich emotional aufgebracht war, weil mir vorgehalten wurde dass eine Kündigung geprüft werde aufgrund meiner Krankheitstage. Ich hätte zum einen eine Unwahrheit gesagt, weil ich die Frage unbeabsichtigt bejat hätte, als sie meinte, ob jeder meiner Krankheitstage mit einem Attest entschuldigt war, dies bezog sich aber auf meine letzten Krankheitstage und nicht im allgemeinen. (Regelung ab 3 Tag mit Attest sonst keines nötig). Zum anderen weil ich mitteilte dass man mir nie die Fehler gezeigt hätte damit waren Aktenzeichen gemeint, nicht allgemein dass mir Nie etwas gesagt wurde.

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