rapid Statistik: Verfasst von Fresh221 — 01.10.2026, 13:32
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Liebe Forumsmitglieder! Ich habe nachfolgende Frage und ersuche um Mithilfe bzw. Anworten: Auf dem gemieteten Parkplatz - extra Mietvertrag mit Wohnbaugenossenschaft - meiner Schwiegermutter stand immer der PKW von ihr. Ihr verstorbener Ehegatte hatte eine Firma (Beteiligung 51 %) - es gab auch ein Firmenauto - und nach seinem Tod trat niemand die Erbschaft an. Der eingesetzte Kurator kümmerte sich um den Verkauf der Firma - Dauer über 2 Jahre - wobei dieser vor knapp über 3 Wochen Tagen rechtskräftig wurde. Der 49 % Teilhaber verkaufte seinen Anteil an die gleichen Personen und daher sind diese Herren praktisch ALLEININHABER der Firma. Da das Firmenfahrzeug der Firma gehörte und es praktisch KEINEN Alleininhaber der Firma gab, wurde das KfZ abgemeldet und am gemieteten Parkplatz der Witwe - durch ihren Sohn - da KEINE KENNZEICHEN, abgestellt. Die NEUEN Inhaber der Firma haben - über 3 Wochen Rechtskraft erwachsen - trotz mehrmaliger Aufforderung das Fahrzeug NICHT abgeholt und melden sich einfach nicht. Im gesonderten Mietvertrag betreffend des Parkplatzes ist extra angeführt, dass am gemieteten Parkplatz NUR Fahrzeuge stehen dürfen, welche im Eigentum des Mieters (der Firma) sind. Welche Möglichkeit hat meine Schwiegermutter - darf sie das Fahrzeug entfernen lassen? -. Da kein Kennzeichen vorhanden, gibt es auch KEINE VERSICHERUNG - was passiert wenn ein Schaden entsteht ? -. Bitte um Informationen wie wir vorgehen sollen. Vielen Dank Statistik: Verfasst von Eigenbau — 28.0
Liebe Forumsmitglieder! Ich habe nachfolgende Frage und ersuche um Mithilfe bzw. Anworten: Auf dem gemieteten Parkplatz - extra Mietvertrag mit Wohnbaugenossenschaft - meiner Schwiegermutter stand immer der PKW von ihr. Ihr verstorbener Ehegatte hatte eine Firma (Beteiligung 51 %) - es gab auch ein Firmenauto - und nach seinem Tod trat niemand die Erbschaft an. Der eingesetzte Kurator kümmerte sich um den Verkauf der Firma - Dauer über 2 Jahre - wobei dieser vor knapp über 3 Wochen Tagen rechtskräftig wurde. Der 49 % Teilhaber verkaufte seinen Anteil an die gleichen Personen und daher sind diese Herren praktisch ALLEININHABER der Firma. Da das Firmenfahrzeug der Firma gehörte und es praktisch KEINEN Alleininhaber der Firma gab, wurde das KfZ abgemeldet und am gemieteten Parkplatz der Witwe - durch ihren Sohn - da KEINE KENNZEICHEN, abgestellt. Die NEUEN Inhaber der Firma haben - über 3 Wochen Rechtskraft erwachsen - trotz mehrmaliger Aufforderung das Fahrzeug NICHT abgeholt und melden sich einfach nicht. Im gesonderten Mietvertrag betreffend des Parkplatzes ist extra angeführt, dass am gemieteten Parkplatz NUR Fahrzeuge stehen dürfen, welche im Eigentum des Mieters (der Firma) sind. Welche Möglichkeit hat meine Schwiegermutter - darf sie das Fahrzeug entfernen lassen? -. Da kein Kennzeichen vorhanden, gibt es auch KEINE VERSICHERUNG - was passiert wenn ein Schaden entsteht ? -. Bitte um Informationen wie wir vorgehen sollen. Vielen Dank Statistik: Verfasst von Eigenbau — 28.0
Liebe Forumsmitglieder! Ich habe nachfolgende Frage und ersuche um Mithilfe bzw. Anworten: Auf dem gemieteten Parkplatz - extra Mietvertrag mit Wohnbaugenossenschaft - meiner Schwiegermutter stand immer der PKW von ihr. Ihr verstorbener Ehegatte hatte eine Firma (Beteiligung 51 %) - es gab auch ein Firmenauto - und nach seinem Tod trat niemand die Erbschaft an. Der eingesetzte Kurator kümmerte sich um den Verkauf der Firma - Dauer über 2 Jahre - wobei dieser vor knapp über 3 Wochen Tagen rechtskräftig wurde. Der 49 % Teilhaber verkaufte seinen Anteil an die gleichen Personen und daher sind diese Herren praktisch ALLEININHABER der Firma. Da das Firmenfahrzeug der Firma gehörte und es praktisch KEINEN Alleininhaber der Firma gab, wurde das KfZ abgemeldet und am gemieteten Parkplatz der Witwe - durch ihren Sohn - da KEINE KENNZEICHEN, abgestellt. Die NEUEN Inhaber der Firma haben - über 3 Wochen Rechtskraft erwachsen - trotz mehrmaliger Aufforderung das Fahrzeug NICHT abgeholt und melden sich einfach nicht. Im gesonderten Mietvertrag betreffend des Parkplatzes ist extra angeführt, dass am gemieteten Parkplatz NUR Fahrzeuge stehen dürfen, welche im Eigentum des Mieters (der Firma) sind. Welche Möglichkeit hat meine Schwiegermutter - darf sie das Fahrzeug entfernen lassen? -. Da kein Kennzeichen vorhanden, gibt es auch KEINE VERSICHERUNG - was passiert wenn ein Schaden entsteht ? -. Bitte um Informationen wie wir vorgehen sollen. Vielen Dank Statistik: Verfasst von Eigenbau — 28.0
Liebe Forumsmitglieder! Ich habe nachfolgende Frage und ersuche um Mithilfe bzw. Anworten: Auf dem gemieteten Parkplatz - extra Mietvertrag mit Wohnbaugenossenschaft - meiner Schwiegermutter stand immer der PKW von ihr. Ihr verstorbener Ehegatte hatte eine Firma (Beteiligung 51 %) - es gab auch ein Firmenauto - und nach seinem Tod trat niemand die Erbschaft an. Der eingesetzte Kurator kümmerte sich um den Verkauf der Firma - Dauer über 2 Jahre - wobei dieser vor knapp über 3 Wochen Tagen rechtskräftig wurde. Der 49 % Teilhaber verkaufte seinen Anteil an die gleichen Personen und daher sind diese Herren praktisch ALLEININHABER der Firma. Da das Firmenfahrzeug der Firma gehörte und es praktisch KEINEN Alleininhaber der Firma gab, wurde das KfZ abgemeldet und am gemieteten Parkplatz der Witwe - durch ihren Sohn - da KEINE KENNZEICHEN, abgestellt. Die NEUEN Inhaber der Firma haben - über 3 Wochen Rechtskraft erwachsen - trotz mehrmaliger Aufforderung das Fahrzeug NICHT abgeholt und melden sich einfach nicht. Im gesonderten Mietvertrag betreffend des Parkplatzes ist extra angeführt, dass am gemieteten Parkplatz NUR Fahrzeuge stehen dürfen, welche im Eigentum des Mieters (der Firma) sind. Welche Möglichkeit hat meine Schwiegermutter - darf sie das Fahrzeug entfernen lassen? -. Da kein Kennzeichen vorhanden, gibt es auch KEINE VERSICHERUNG - was passiert wenn ein Schaden entsteht ? -. Bitte um Informationen wie wir vorgehen sollen. Vielen Dank Statistik: Verfasst von Eigenbau — 28.0
Liebe Forumsmitglieder! Ich habe nachfolgende Frage und ersuche um Mithilfe bzw. Anworten: Auf dem gemieteten Parkplatz - extra Mietvertrag mit Wohnbaugenossenschaft - meiner Schwiegermutter stand immer der PKW von ihr. Ihr verstorbener Ehegatte hatte eine Firma (Beteiligung 51 %) - es gab auch ein Firmenauto - und nach seinem Tod trat niemand die Erbschaft an. Der eingesetzte Kurator kümmerte sich um den Verkauf der Firma - Dauer über 2 Jahre - wobei dieser vor knapp über 3 Wochen Tagen rechtskräftig wurde. Der 49 % Teilhaber verkaufte seinen Anteil an die gleichen Personen und daher sind diese Herren praktisch ALLEININHABER der Firma. Da das Firmenfahrzeug der Firma gehörte und es praktisch KEINEN Alleininhaber der Firma gab, wurde das KfZ abgemeldet und am gemieteten Parkplatz der Witwe - durch ihren Sohn - da KEINE KENNZEICHEN, abgestellt. Die NEUEN Inhaber der Firma haben - über 3 Wochen Rechtskraft erwachsen - trotz mehrmaliger Aufforderung das Fahrzeug NICHT abgeholt und melden sich einfach nicht. Im gesonderten Mietvertrag betreffend des Parkplatzes ist extra angeführt, dass am gemieteten Parkplatz NUR Fahrzeuge stehen dürfen, welche im Eigentum des Mieters (der Firma) sind. Welche Möglichkeit hat meine Schwiegermutter - darf sie das Fahrzeug entfernen lassen? -. Da kein Kennzeichen vorhanden, gibt es auch KEINE VERSICHERUNG - was passiert wenn ein Schaden entsteht ? -. Bitte um Informationen wie wir vorgehen sollen. Vielen Dank Statistik: Verfasst von Eigenbau — 28.0
Liebe Forumsmitglieder! Ich habe nachfolgende Frage und ersuche um Mithilfe bzw. Anworten: Auf dem gemieteten Parkplatz - extra Mietvertrag mit Wohnbaugenossenschaft - meiner Schwiegermutter stand immer der PKW von ihr. Ihr verstorbener Ehegatte hatte eine Firma (Beteiligung 51 %) - es gab auch ein Firmenauto - und nach seinem Tod trat niemand die Erbschaft an. Der eingesetzte Kurator kümmerte sich um den Verkauf der Firma - Dauer über 2 Jahre - wobei dieser vor knapp über 3 Wochen Tagen rechtskräftig wurde. Der 49 % Teilhaber verkaufte seinen Anteil an die gleichen Personen und daher sind diese Herren praktisch ALLEININHABER der Firma. Da das Firmenfahrzeug der Firma gehörte und es praktisch KEINEN Alleininhaber der Firma gab, wurde das KfZ abgemeldet und am gemieteten Parkplatz der Witwe - durch ihren Sohn - da KEINE KENNZEICHEN, abgestellt. Die NEUEN Inhaber der Firma haben - über 3 Wochen Rechtskraft erwachsen - trotz mehrmaliger Aufforderung das Fahrzeug NICHT abgeholt und melden sich einfach nicht. Im gesonderten Mietvertrag betreffend des Parkplatzes ist extra angeführt, dass am gemieteten Parkplatz NUR Fahrzeuge stehen dürfen, welche im Eigentum des Mieters (der Firma) sind. Welche Möglichkeit hat meine Schwiegermutter - darf sie das Fahrzeug entfernen lassen? -. Da kein Kennzeichen vorhanden, gibt es auch KEINE VERSICHERUNG - was passiert wenn ein Schaden entsteht ? -. Bitte um Informationen wie wir vorgehen sollen. Vielen Dank Statistik: Verfasst von Eigenbau — 28.0
Liebe Forumsmitglieder! Ich habe nachfolgende Frage und ersuche um Mithilfe bzw. Anworten: Auf dem gemieteten Parkplatz - extra Mietvertrag mit Wohnbaugenossenschaft - meiner Schwiegermutter stand immer der PKW von ihr. Ihr verstorbener Ehegatte hatte eine Firma (Beteiligung 51 %) - es gab auch ein Firmenauto - und nach seinem Tod trat niemand die Erbschaft an. Der eingesetzte Kurator kümmerte sich um den Verkauf der Firma - Dauer über 2 Jahre - wobei dieser vor knapp über 3 Wochen Tagen rechtskräftig wurde. Der 49 % Teilhaber verkaufte seinen Anteil an die gleichen Personen und daher sind diese Herren praktisch ALLEININHABER der Firma. Da das Firmenfahrzeug der Firma gehörte und es praktisch KEINEN Alleininhaber der Firma gab, wurde das KfZ abgemeldet und am gemieteten Parkplatz der Witwe - durch ihren Sohn - da KEINE KENNZEICHEN, abgestellt. Die NEUEN Inhaber der Firma haben - über 3 Wochen Rechtskraft erwachsen - trotz mehrmaliger Aufforderung das Fahrzeug NICHT abgeholt und melden sich einfach nicht. Im gesonderten Mietvertrag betreffend des Parkplatzes ist extra angeführt, dass am gemieteten Parkplatz NUR Fahrzeuge stehen dürfen, welche im Eigentum des Mieters (der Firma) sind. Welche Möglichkeit hat meine Schwiegermutter - darf sie das Fahrzeug entfernen lassen? -. Da kein Kennzeichen vorhanden, gibt es auch KEINE VERSICHERUNG - was passiert wenn ein Schaden entsteht ? -. Bitte um Informationen wie wir vorgehen sollen. Vielen Dank Statistik: Verfasst von Eigenbau — 28.0
Hi! Hätte eine Frage.. In meinem Fall geht es um ein Immobilienunternehmen, das trotz „Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände“ (§3a KSchg), in meinem Fall der Wegfall eines Kredites (Bank hat eine falsche Auskunft gegeben), den Rücktritt nicht akzeptieren will. Ein Kunde muss weiters vom Makler über Kosten usw. aufgeklärt werden, was bei mir nicht passiert ist. Da es in meinem Fall ein Außerhausgeschäft war, noch viel genauer. Auch das Widertrittsrecht wurde nicht mit mir besprochen. In einem sehr ungehaltenen Telefonat mit vielen Drohungen wurde mir vom Makler vorgeschlagen, Rechtsbeistand beizuziehen. Mein Anwalt hat nun alle Mängel in seiner Vorgehensweise aufgezeigt und gezeigt, dass kein Anspruch für eine Maklerprovision besteht. Nun möchte sich der Makler zwar außergerichtlich einigen, fordert aber trotzdem unbegründet Geld. Wenn man sich unrechtmäßig an einem Dritten bereichern will und diesen an seinem Vermögen schädigen will, ist das nicht BETRUG?? LG, Emil Statistik: Verfasst von ezezezez — 28.09.2026, 12:33
Hi! Hätte eine Frage.. In meinem Fall geht es um ein Immobilienunternehmen, das trotz „Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände“ (§3a KSchg), in meinem Fall der Wegfall eines Kredites (Bank hat eine falsche Auskunft gegeben), den Rücktritt nicht akzeptieren will. Ein Kunde muss weiters vom Makler über Kosten usw. aufgeklärt werden, was bei mir nicht passiert ist. Da es in meinem Fall ein Außerhausgeschäft war, noch viel genauer. Auch das Widertrittsrecht wurde nicht mit mir besprochen. In einem sehr ungehaltenen Telefonat mit vielen Drohungen wurde mir vom Makler vorgeschlagen, Rechtsbeistand beizuziehen. Mein Anwalt hat nun alle Mängel in seiner Vorgehensweise aufgezeigt und gezeigt, dass kein Anspruch für eine Maklerprovision besteht. Nun möchte sich der Makler zwar außergerichtlich einigen, fordert aber trotzdem unbegründet Geld. Wenn man sich unrechtmäßig an einem Dritten bereichern will und diesen an seinem Vermögen schädigen will, ist das nicht BETRUG?? LG, Emil Statistik: Verfasst von ezezezez — 28.09.2026, 12:33
Hi! Hätte eine Frage.. In meinem Fall geht es um ein Immobilienunternehmen, das trotz „Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände“ (§3a KSchg), in meinem Fall der Wegfall eines Kredites (Bank hat eine falsche Auskunft gegeben), den Rücktritt nicht akzeptieren will. Ein Kunde muss weiters vom Makler über Kosten usw. aufgeklärt werden, was bei mir nicht passiert ist. Da es in meinem Fall ein Außerhausgeschäft war, noch viel genauer. Auch das Widertrittsrecht wurde nicht mit mir besprochen. In einem sehr ungehaltenen Telefonat mit vielen Drohungen wurde mir vom Makler vorgeschlagen, Rechtsbeistand beizuziehen. Mein Anwalt hat nun alle Mängel in seiner Vorgehensweise aufgezeigt und gezeigt, dass kein Anspruch für eine Maklerprovision besteht. Nun möchte sich der Makler zwar außergerichtlich einigen, fordert aber trotzdem unbegründet Geld. Wenn man sich unrechtmäßig an einem Dritten bereichern will und diesen an seinem Vermögen schädigen will, ist das nicht BETRUG?? LG, Emil Statistik: Verfasst von ezezezez — 28.09.2026, 12:33
Hi! Hätte eine Frage.. In meinem Fall geht es um ein Immobilienunternehmen, das trotz „Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände“ (§3a KSchg), in meinem Fall der Wegfall eines Kredites (Bank hat eine falsche Auskunft gegeben), den Rücktritt nicht akzeptieren will. Ein Kunde muss weiters vom Makler über Kosten usw. aufgeklärt werden, was bei mir nicht passiert ist. Da es in meinem Fall ein Außerhausgeschäft war, noch viel genauer. Auch das Widertrittsrecht wurde nicht mit mir besprochen. In einem sehr ungehaltenen Telefonat mit vielen Drohungen wurde mir vom Makler vorgeschlagen, Rechtsbeistand beizuziehen. Mein Anwalt hat nun alle Mängel in seiner Vorgehensweise aufgezeigt und gezeigt, dass kein Anspruch für eine Maklerprovision besteht. Nun möchte sich der Makler zwar außergerichtlich einigen, fordert aber trotzdem unbegründet Geld. Wenn man sich unrechtmäßig an einem Dritten bereichern will und diesen an seinem Vermögen schädigen will, ist das nicht BETRUG?? LG, Emil Statistik: Verfasst von ezezezez — 28.09.2026, 12:33
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